Durch den TVN wurden weitere Lockerungsmaßnahmen bzgl. der Umkleide- und Duschmöglichkeiten vorgesehen. Diese beabsichtigen wir – gemäß den Hygieneschutzmaßnahmen aus der Corona-Schutzverordnung – wie folgt umzusetzen:
- Umziehen ist unter Einhaltung der Anzahl der Personen mit Abstand von 1,5 – 2 Metern und Inanspruchnahme von 5 m² pro Person erlaubt.
> Herrenumkleide 5 Personen
> Knabenumkleide 3 Personen
> Damenumkleide 4 Personen
> Mädchenumkleide 3 Personen
! BITTE BEACHTET DIE ANZAHL DER PERSONEN!
- Duschen gilt im gleichen Umfang mit den Abstandsregeln. Bitte setzt dies entsprechend um.
- Es dürfen maximal 100 Personen gleichzeitig auf der Anlage sein. Diese müssen sich – Ausnahme sind die Medenspieler am Spieltag – zwingend in eine Anwesenheitsliste eintragen. Diese liegt im Clubhaus aus und wird 4 Wochen vorgehalten.
- Eine Bewirtung während und nach den Wettspielen ist durch einen gastronomischen Betrieb unter Einhaltung der Maßgaben der CorSchVO gem. § 14 möglich. Darum kümmert sich unser Clubwirt.
- Für die Wettspieltage ist der jeweilige Mannschaftsführer der Heimmannschaft der Ansprechpartner und Corona-Verantwortliche.